Fujitsu Limited
Softwarelizenzbedingungen für Endnutzer

1. Vertragsgegenstand
1.1. "Software" im Sinne dieser Lizenzvereinbarung bezeichnet die Software im 
Object Code in der Version und mit der Spezifikation, wie sie in dem 
betreffenden Softwareproduktdatenblatt von Fujitsu Limited oder einer ihrer 
Tochtergesellschaften (zusammen "Fujitsu") angegeben ist.

Die Software besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen und/oder gedruckten 
Dokumentationen und den damit verbundenen Lizenzmaterialien ("Dokumentation").

1.2. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die 
Software nutzen. Falls Sie den Lizenzbedingungen laut diesem Vertrag nicht 
zustimmen, dürfen Sie die Software nicht benutzen und müssen dann sämtliche 
Kopien der Software und deren Begleitmaterial umgehend an den 
Lizenzgeber/Unterlizenzgeber (entweder an Fujitsu oder an den Wiederverkäufer, 
der Ihnen die Software geliefert hat) mit dem Kaufbeleg zurücksenden; die 
Lizenzgebühren werden Ihnen dann zurückerstattet.

1.3. Jegliche Nutzung der Software setzt die ordnungsgemäße Zahlung der jeweils
geltenden Lizenzgebühren voraus. Mit Nutzung der Software erklären Sie sich mit
den in diesem Dokument aufgeführten Lizenzbedingungen einverstanden.

1.4. Fujitsu behält sich das Recht vor, zu einem bestimmten in der Zukunft 
liegenden Zeitpunkt zusätzlich ein Software-Lizenzschlüsselverfahren und/oder 
Softwarelizenzzertifikate als Maßnahmen gegen Softwarepiraterie einzuführen. 

1.5. Softwarekomponenten von dritten Softwareherstellern, die zum Lieferumfang 
gehören, unterliegen separaten Lizenzvereinbarungen, die der Software beiliegen
oder die Ihnen auf Anfrage von Fujitsu übermittelt werden.

2. Nutzungslizenz / End User License
2.1. Fujitsu gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare 
Lizenz zur Nutzung der Software auf der von Ihnen erworbenen Anzahl von 
Lizenzplätzen. Soweit Sie keine zusätzlichen Lizenzen erwerben, dürfen Sie die 
Software nicht über die von Ihnen erworbene Maximalanzahl von Lizenzplätzen 
bzw. über den ggf. spezifizierten Hardwaretyp hinaus nutzen.

Sie können eine Kopie der Software als Backup-Kopie zu Archivzwecken 
anfertigen, vorausgesetzt, dass Sie auf der jeweiligen Kopie oder Teilkopie der 
Software auch den Copyright-Vermerk und sonstige Eigentumshinweise anbringen.

2.2. Sie dürfen die Software nicht kopieren, ändern oder vertreiben. Außerdem 
dürfen Sie die Software weder zurückübersetzen noch zurückentwickeln, 
umwandeln, überarbeiten, umsetzen oder in sonstiger Art und Weise anpassen. 
Weiterhin dürfen Sie die Software nicht unterlizenzieren, ohne die dazugehörige 
Hardware weiterzuverkaufen, zu verleihen oder zu vermieten, es sei denn, dass 
diese Maßnahmen unter bestimmten Umständen nach dieser Lizenzvereinbarung oder 
laut zwingend anzuwendendem Recht ausdrücklich zulässig sind.

2.3. Bei Erwerb dieser Software als Programm-Upgrade endet Ihre 
Nutzungsberechtigung hinsichtlich der Nutzung der alten Softwareversion 
automatisch mit der Installation der Upgrade-Version der Software. Soweit Teile 
der alten Softwareversion nicht durch das Upgrade ersetzt werden, gilt die 
Lizenz für die alte Softwareversion auch weiterhin, und zwar bis zu dem 
Zeitpunkt, an dem die verbleibenden Bestandteile der alten Softwareversion 
ebenfalls ersetzt, deaktiviert oder in sonstiger Art und Weise stillgelegt 
werden.

2.4. Soweit im jeweiligen Softwareproduktdatenblatt von Fujitsu nicht 
anderweitig angegeben, berechtigt Sie die Lizenzierung einer Softwareversion 
bzw. eines Software-Releases nicht zum Erhalt neuer Releases (Updates) oder 
neuer Versionen (Upgrades) oder zum Erhalt technischer Supportleistungen für 
die Software. Ergänzende Software-Supportverträge und Verträge über 
Wartungsleistungen, inklusive oder exklusive der Bereitstellung neuer Releases 
und neuer Versionen sowie der Erbringung weitergehender technischer 
Supportleistungen, können aber zusätzlich – entweder direkt von Fujitsu 
und/oder ggf. auch von den jeweiligen autorisierten Softwarewiederverkäufern – 
erworben werden.

2.5. Falls dies laut Dokumentation ausdrücklich gestattet ist, dürfen Sie die 
gesamte oder einen Teil der Software unter den in der Dokumentation 
beschriebenen Bedingungen in Ihr Softwareprogramm einbetten.

3. Download
Für von Fujitsu über ein Netzwerk oder vergleichbare Bezugswege bereitgestellte 
Software gelten ergänzend die folgenden Bedingungen: 
Alle von Fujitsu bereitgehaltenen Downloadprodukte wurden mit größter Sorgfalt 
ausgewählt, eingestellt und, soweit sie von Dritten stammen, unverändert 
übernommen. Sie bleiben jedoch ausschließlich selbst für die Überprüfung der 
Aktualität und der Verwendbarkeit der zur Verfügung gestellten Downloadprodukte 
für die eigenen Zwecke und auf dem eigenen System verantwortlich. Der Download 
der Softwareprodukte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Fujitsu haftet 
insbesondere nicht für Übermittlungsfehler und/oder Störungen des 
Datenaustausches während des Downloads (Leitungsausfall, 
Verbindungsunterbrechungen, Serverausfälle, Datenkorruption etc.)

Die Website von Fujitsu wird nur in und für Länder betrieben und verwaltet, in 
denen Fujitsu eine eigene Niederlassung hat. Fujitsu übernimmt keine 
Verantwortung dafür, dass Software und/oder Dokumentation von einer Website von 
Fujitsu auch an Orten außerhalb des betreffenden Landes abgerufen oder 
heruntergeladen werden können bzw. dass solche Informationen, Software und/oder 
Dokumentation an diesen Orten heruntergeladen werden dürfen. Soweit Sie vom 
Ausland aus auf eine Website von Fujitsu zugreifen, sind Sie ausschließlich 
selbst für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften nach dem jeweiligen 
Landesrecht verantwortlich. Der Abruf bzw. der Download von Software und/oder 
Dokumentation von einer Website von Fujitsu aus Ländern, in denen dieser Abruf 
oder Download rechtswidrig ist, wird seitens Fujitsu ausdrücklich untersagt.

4. Copyright
Sämtliche Rechte und Lizenzen, soweit sie Ihnen nicht ausdrücklich in diesen 
Lizenzbedingungen eingeräumt werden, sowie sämtliche Eigentums- und 
Nutzungsrechte an der Software und bezüglich der Software (sowie auch an Teilen 
der Software) verbleiben in vollem Umfang bei Fujitsu und/oder bei deren 
Drittlizenzgebern.

Aus diesen Lizenzbedingungen werden Sie weder zur Nutzung von Marken, Logos 
oder Namenszeichen von Fujitsu oder deren Drittlizenzgebern berechtigt, noch 
dürfen Sie sonstige Kennzeichen verwenden, die ggf. in irreführender Weise den 
Marken, Logos oder Namenszeichen von Fujitsu ähnlich sind. Jede marken- und 
namensrechtlich relevante Nutzung von Marken, Logos und Namenszeichen in Bezug 
auf die Software oder die Firma Fujitsu bedarf der Zustimmung durch Fujitsu.

5. Gewährleistungs-, Garantie und Haftungsausschluss des Lizenzgebers bei 
Verkauf und Lieferung durch autorisierte Wiederverkäufer der Software
Sofern die Software durch den Lizenznehmer direkt von einem autorisierten 
Wiederverkäufer (im Folgenden "Wiederverkäufer" genannt) erworben wird, kann 
das Recht zur Installation und Nutzung der Software ggf. weiteren 
Softwarelizenzbedingungen unterliegen, die zwischen Ihnen als Lizenznehmer und 
dem jeweiligen Wiederverkäufer vereinbart werden.

In sämtlichen Fällen eines autorisierten Wiederverkaufs der Software wird die 
Software vom jeweiligen autorisierten Wiederverkäufer direkt an den 
Lizenznehmer unterlizenziert und bereitgestellt. Fujitsu ist in diesen Fällen 
weder bezüglich Lieferung und Installation der Software noch im Rahmen der 
Verschaffung der erforderlichen Softwarelizenzen oder an der konkreten 
Softwarelizenzvereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Wiederverkäufer 
als Vertragspartei beteiligt. Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der 
Lizenzierung der Software können deshalb in der Regel nur auf der Basis der 
Vereinbarungen mit dem konkreten Wiederverkäufer und ausschließlich gegen 
diesen geltend gemacht werden. Der jeweilige Lizenzumfang für den Lizenznehmer 
geht jedoch in keinem Fall über den Lizenzumfang hinaus, der in der 
vorliegenden Lizenzvereinbarung unter den Ziffern 1, 2, 3 und 4 angegeben ist. 

Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen 
Haftungs- und/oder Gewährleistungsvorschriften, die auch im Rahmen eines End 
User License Agreements nicht ausgeschlossen werden können, und unter Verweis 
auf die Ansprüche des Lizenznehmers gegen seinen unmittelbaren Verkäufer 
übernimmt Fujitsu im Rahmen dieses End User License Agreements für die Software 
keine Mängelhaftung. Zudem schließt Fujitsu im Rahmen dieses End User License 
Agreements aus dem gleichen Grund jegliche Haftung/Gewährleistung für die Fälle 
einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie auch jegliche konkludente 
Gewährleistung in Bezug auf die Marktgängigkeit der Software und die Eignung 
der Software für einen bestimmten Zweck aus. Dieser Haftungsausschluss gilt 
nicht im Falle eines vorsätzlichen oder arglistigen Verhaltens von Fujitsu.

Im Rahmen dieses End User License Agreements gewährt Fujitsu außerdem weder 
Garantien noch Zusicherungen irgendeiner Art unabhängig davon, ob diese 
ausdrücklich oder auch stillschweigend entstehen können.

6. Haftungsausschluss in Bezug auf Shareware, Freeware und/oder 
Open-Source-Softwarekomponenten
6.1. Die Software kann Freeware oder Shareware enthalten, die Fujitsu von einem 
Dritten erhalten hat. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat 
Fujitsu keine Lizenzgebühren gezahlt. Dementsprechend werden für die Nutzung 
der Freeware bzw. Shareware dem Lizenznehmer auch keine Lizenzgebühren 
berechnet. Sie erkennen an und akzeptieren, dass Fujitsu deshalb in Bezug auf 
solche Freeware- oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistungsverpflichtung 
übernimmt und im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung 
der jeweiligen Freeware oder Shareware durch Sie keine Haftungspflichten 
irgendwelcher Art übernimmt.

6.2. Die Software kann auch Open-Source-Softwarekomponenten enthalten, die nach 
dem "Open-Source-Modell" entwickelt wurden und die ausschließlich auf Basis der 
GPL-Standard-Lizenzbedingungen (General Public License: 
http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html) oder anderer 
Open-Source-Standardlizenzbedingungswerke vertrieben werden, die zum Zeitpunkt 
der Weitergabe der entsprechenden Open-Source-Softwarekomponente gültig sind. 
Sie erkennen an und akzeptieren, dass hinsichtlich der Lizenzierung dieser 
Open-Source-Softwarekomponenten ausschließlich die besagten GPL-Bedingungen 
und/oder die Lizenzbedingungen gelten, die der Open-Source-Softwarekomponente 
sonst beigefügt sind. Fujitsu erhält weder Lizenzgebühren noch sonstige 
Entgelte für die Open-Source-Softwarekomponenten. Soweit Fujitsu oder ein 
Dritter im Zusammenhang mit Open-Source-Softwarekomponenten irgendein Entgelt 
erhält, wird dieses erhaltene Entgelt ausschließlich für zusätzliche 
Liefergegenstände und/oder Serviceleistungen verwendet.

Wegen der speziellen Beschaffenheit der Softwareentwicklung und des Vertriebs 
von Open-Source-Softwarekomponenten übernimmt Fujitsu für solche 
Open-Source-Softwarekomponenten keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende 
Gewährleistung und schließt jegliche Haftung für solche 
Open-Source-Softwarekomponenten aus, insbesondere im Zusammenhang mit fehlenden 
Spezifikationen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sonstigen 
Störungen.

7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
7.1. Weder Fujitsu noch deren Lieferanten haften für irgendwelche Folgeschäden 
oder indirekte Schäden – einschließlich (unter anderem) aller solcher Schäden, 
die auf Grund von oder im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechung oder 
infolge entgangener Gewinne oder Umsätze, verloren gegangener Daten oder wegen 
entstandener Kapitalkosten entstehen. Fujitsu und ihre Lieferanten haften auch 
nicht für weitere Neben- und Folgekosten aus Schäden oder für sonstige 
Verluste, Kosten oder Aufwendungen ähnlicher Art, die auf Grund von Besitz, 
Verkauf, Nutzung, Unmöglichkeit der Nutzung oder auf Grund der Nutzung der 
Software entstehen können, und zwar unabhängig davon, ob solche 
Schadensersatzansprüche auf Grund von Gewährleistungsrechten, durch Vertrag, 
wegen unerlaubter Handlung oder auf Grund einer sonstigen Rechtstheorie geltend 
gemacht werden.

7.2. Die Haftung von Fujitsu für direkte Schäden, die infolge einer 
Vertragsverletzung und/oder sonstiger Handlungen oder Versäumnisse von Fujitsu 
verursacht werden, die noch nicht ausgeschlossen wurden oder die wegen zwingend 
geltender Gesetzesbestimmungen nicht vollkommen ausgeschlossen werden können, 
werden auf einen Maximalbetrag von $ 300.000,00 begrenzt. Jegliche sonstigen 
Haftungspflichten für direkte Schäden sind ausgeschlossen. Schäden, die von 
Fujitsu verursacht wurden, jedoch auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind 
ausgeschlossen, soweit dies laut den jeweils geltenden Gesetzesbestimmungen 
zulässig ist. 

7.3. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse aus diesem Vertrag gelten 
nicht in Bezug auf Schäden, bei denen die Haftung von Fujitsu laut den 
geltenden Gesetzesbestimmungen zwingend vorgeschrieben ist und auch nicht auf 
einen Maximalbetrag begrenzt werden kann (zum Beispiel die Haftung bei 
Körperschäden; Produkthaftung; Verhalten mit Vorsatz; betrügerische, unrichtige 
Angaben).

7.4. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Software zum allgemeinen Gebrauch 
konzipiert, entwickelt und hergestellt wird, unter anderem und ohne 
Einschränkung zum allgemeinen Gebrauch in Büros, zum persönlichen Gebrauch, 
Gebrauch im Haushalt und gewöhnlichen gewerblichen Gebrauch; sie wurde dagegen 
nicht für Zwecke konzipiert, entwickelt und hergestellt, die mit tödlichen 
Risiken oder Gefahren einhergehen, welche, sofern nicht eine extrem hohe 
Sicherheit gewährleistet ist, direkt zu Tod, Körperverletzung, schweren 
Sachschäden oder sonstigen Verlusten führen könnten (nachfolgend "Nutzung unter 
Hochsicherheitsanforderungen"); hierzu gehören ohne Einschränkung die Steuerung 
von Kernreaktionen in kerntechnischen Anlagen, Flugzeugsteuerung, 
Flugsicherung, Steuerung von Personenverkehrssystemen, medizinische 
Lebenserhaltungssysteme und die Steuerung von Flugkörpern in einem 
Waffensystem. Eine Nutzung unter Hochsicherheitsanforderungen ohne die 
Gewährleistung der ausreichenden Sicherheit ist nicht gestattet. Darüber hinaus 
haftet Fujitsu gegenüber Ihnen und/oder einem Dritten nicht für Ansprüche oder 
Schäden, die im Zusammenhang mit einer Nutzung der Software unter 
Hochsicherheitsanforderungen entstehen.

8. Exportkontrolle
Der Export der Software und/oder der Begleitdokumente kann – auf Grund der 
zugehörigen Komponenten sowie wegen der Beschaffenheit oder dem 
Verwendungszweck dieser Komponenten – ggf. einer amtlichen oder behördlichen 
Genehmigung unterliegen. Sofern die Software für den Export bestimmt ist, sind 
Sie verpflichtet, zwecks Einhaltung der relevanten Exportkontrollvorschriften 
sämtliche Genehmigungen und ggf. auch Bewilligungen einzuholen.  

Die Software darf nicht exportiert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, 
dass sie im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen 
oder für die Raketentechnik eingesetzt wird. Außerdem dürfen Sie die Software 
nicht direkt oder indirekt an Unternehmen/Personen liefern, die in den jeweils 
geltenden US-Exportbestimmungen (insbesondere den "Table of Denial Orders" oder 
der "List of Denied Persons") oder EU-Exportbestimmungen (insbesondere der 
EU-Terroristenliste) aufgeführt oder in von den japanischen Exportbehörden oder 
von sonstigen zuständigen Behörden in irgendeinem Land herausgegebenen 
Warnungen angegeben sind. 

Fujitsu ist unter keinen Umständen verpflichtet, die Software, Patches, Updates 
oder Upgrades zur Software zu liefern, Software zum Download bereitzustellen 
oder sonstige vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, wenn die Lieferung 
einen Verstoß gegen die geltenden Exportkontrollvorschriften von Japan, der 
Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder gegen 
diesbezügliche Vorschriften anderer Länder darstellt.

Der Export oder Re-Export der Software oder einer Kopie der Software durch Sie 
kann eine Verletzung der geltenden Exportgesetze und -vorschriften darstellen 
und gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß.

9. Sonstiges
9.1. Falls irgendeine Bestimmung in den vorliegenden Vertragsbedingungen oder 
in einem sonstigen Vertrag, der den Bedingungen des vorliegenden Vertrags 
unterliegt, sich als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte 
(insgesamt oder teilweise), so bleibt die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen 
davon unberührt, es sei denn, dass die Einhaltung der übrigen Bestimmungen für 
die eine oder andere Vertragspartei eine unangemessene Härte darstellen würde, 
und zwar auch unter Berücksichtigung einer hilfsweisen Anwendung der jeweiligen 
Rechtsvorschriften laut geltendem Gesetz, um die rechtliche Lücke 
auszugleichen.

9.2. Falls Sie bzw. der Lizenznehmer die fälligen Lizenzgebühren nicht zahlt 
und/oder falls der Lizenznehmer wesentliche Bestimmungen dieser 
Lizenzbedingungen nicht erfüllt, behält sich Fujitsu das Recht vor, die Lizenz 
zu kündigen. Im Falle der Kündigung der Lizenz müssen Sie unverzüglich 
sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software zurückgeben und die 
jeweilige vollständige Rückgabe [der Softwarekopien] oder die Vernichtung 
dieser Kopien schriftlich bestätigen.

9.3. Weder Sie noch Fujitsu sind für die Nichterfüllung der Verpflichtungen der 
jeweiligen Partei verantwortlich bzw. haftbar, wenn der Grund für die 
Nichterfüllung außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegt (Höhere 
Gewalt).

9.4. Sämtliche Abänderungen und/oder Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen sind 
nur dann gültig, wenn dies in schriftlicher Form erfolgt.

9.5. Fujitsu kann auf eigene Kosten eigenes Personal oder einen unabhängigen 
Dritten mit der Prüfung der Anzahl der Kopien und Installationen sowie der 
Prüfung der Nutzung der von Ihnen genutzten Software beauftragen. Eine solche 
Prüfung wird dreißig (30) Tage im Voraus angekündigt und während der üblichen 
Geschäftszeiten in Ihren Büros durchgeführt, ohne Ihre Geschäftstätigkeit 
unangemessen zu stören.

10. Anzuwendendes Recht
10.1. Diese Lizenzbedingungen unterliegen japanischem Recht.

10.2. Soweit Ziffer 10.1 gegen zwingendes Recht verstößt, gelten für diese 
Lizenzbedingungen die Gesetze des Landes, in dem Sie die Software erwerben, 
ausgenommen 1) in Australien gelten hinsichtlich dieser Lizenzbedingungen die 
Gesetze des Staats oder Hoheitsgebiets, in dem der jeweilige Geschäftsabschluss 
durchgeführt wird; 2) in Albanien, Armenien, Weißrussland, Bosnien/Herzegowina, 
Bulgarien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Georgien, Ungarn, Kasachstan, 
Kirgisien, der ehemaligen Jugoslawischen Republik von Mazedonien (FYROM), 
Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakischen Republik, Slowenien, der 
Ukraine, sowie der Bundesrepublik Jugoslawien gelten für diese 
Lizenzbedingungen die Gesetzesbestimmungen von Deutschland; 3) im Vereinigten 
Königreich [Großbritannien] unterliegen sämtliche Streitigkeiten bezüglich 
dieser Lizenzbedingungen englischem Recht und es sind diesbezüglich 
ausschließlich die englischen Gerichte zuständig; 4) in Kanada gelten für diese 
Lizenzbedingungen die Gesetze der Provinz Ontario; sowie 5) in den Vereinigten 
Staaten und in Puerto Rico sowie in der Volksrepublik China gelten für diese 
Lizenzbedingungen die Gesetze des US-Bundesstaates New York.












