Fujitsu Limited
Softwarelizenzbedingungen für Endnutzer
1.1.
"Software"
im Sinne dieser Lizenzvereinbarung bezeichnet die Software im Object Code in
der Version und mit der Spezifikation, wie sie in dem betreffenden
Softwareproduktdatenblatt von Fujitsu Limited oder einer ihrer
Tochtergesellschaften (zusammen "Fujitsu") angegeben ist.
Die Software besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen und/oder gedruckten
Dokumentationen und den damit verbundenen Lizenzmaterialien
("Dokumentation").
1.2. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software nutzen. Falls Sie den Lizenzbedingungen laut diesem Vertrag nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht benutzen und müssen dann sämtliche Kopien der Software und deren Begleitmaterial umgehend an den Lizenzgeber/Unterlizenzgeber (entweder an Fujitsu oder an den Wiederverkäufer, der Ihnen die Software geliefert hat) mit dem Kaufbeleg zurücksenden; die Lizenzgebühren werden Ihnen dann zurückerstattet.
1.3. Jegliche Nutzung der Software setzt die ordnungsgemäße Zahlung der jeweils geltenden Lizenzgebühren voraus. Mit Nutzung der Software erklären Sie sich mit den in diesem Dokument aufgeführten Lizenzbedingungen einverstanden.
1.4. Fujitsu behält sich das Recht vor, zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zusätzlich ein Software-Lizenzschlüsselverfahren und/oder Softwarelizenzzertifikate als Maßnahmen gegen Softwarepiraterie einzuführen.
1.5. Softwarekomponenten von dritten Softwareherstellern, die zum Lieferumfang gehören, unterliegen separaten Lizenzvereinbarungen, die der Software beiliegen oder die Ihnen auf Anfrage von Fujitsu übermittelt werden.
2.1.
Fujitsu
gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur
Nutzung der Software auf der von Ihnen erworbenen Anzahl von Lizenzplätzen.
Soweit Sie keine zusätzlichen Lizenzen erwerben, dürfen Sie die Software nicht
über die von Ihnen erworbene Maximalanzahl von Lizenzplätzen bzw. über den ggf.
spezifizierten Hardwaretyp hinaus nutzen.
Sie können eine Kopie der Software als Backup-Kopie zu Archivzwecken
anfertigen, vorausgesetzt, dass Sie auf der jeweiligen Kopie oder Teilkopie der
Software auch den Copyright-Vermerk und sonstige Eigentumshinweise anbringen.
2.2. Sie dürfen die Software nicht kopieren, ändern oder vertreiben. Außerdem dürfen Sie die Software weder zurückübersetzen noch zurückentwickeln, umwandeln, überarbeiten, umsetzen oder in sonstiger Art und Weise anpassen. Weiterhin dürfen Sie die Software nicht unterlizenzieren, ohne die dazugehörige Hardware weiterzuverkaufen, zu verleihen oder zu vermieten, es sei denn, dass diese Maßnahmen unter bestimmten Umständen nach dieser Lizenzvereinbarung oder laut zwingend anzuwendendem Recht ausdrücklich zulässig sind.
2.3. Bei Erwerb dieser Software als Programm-Upgrade endet Ihre Nutzungsberechtigung hinsichtlich der Nutzung der alten Softwareversion automatisch mit der Installation der Upgrade-Version der Software. Soweit Teile der alten Softwareversion nicht durch das Upgrade ersetzt werden, gilt die Lizenz für die alte Softwareversion auch weiterhin, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die verbleibenden Bestandteile der alten Softwareversion ebenfalls ersetzt, deaktiviert oder in sonstiger Art und Weise stillgelegt werden.
2.4. Soweit im jeweiligen Softwareproduktdatenblatt von Fujitsu nicht anderweitig angegeben, berechtigt Sie die Lizenzierung einer Softwareversion bzw. eines Software-Releases nicht zum Erhalt neuer Releases (Updates) oder neuer Versionen (Upgrades) oder zum Erhalt technischer Supportleistungen für die Software. Ergänzende Software-Supportverträge und Verträge über Wartungsleistungen, inklusive oder exklusive der Bereitstellung neuer Releases und neuer Versionen sowie der Erbringung weitergehender technischer Supportleistungen, können aber zusätzlich – entweder direkt von Fujitsu und/oder ggf. auch von den jeweiligen autorisierten Softwarewiederverkäufern – erworben werden.
2.5. Falls dies laut Dokumentation ausdrücklich gestattet ist, dürfen Sie die gesamte oder einen Teil der Software unter den in der Dokumentation beschriebenen Bedingungen in Ihr Softwareprogramm einbetten.
Für von Fujitsu über ein Netzwerk oder vergleichbare Bezugswege bereitgestellte Software gelten ergänzend die folgenden Bedingungen:
Alle von Fujitsu bereitgehaltenen Downloadprodukte wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt, eingestellt und, soweit sie von Dritten stammen, unverändert übernommen. Sie bleiben jedoch ausschließlich selbst für die Überprüfung der Aktualität und der Verwendbarkeit der zur Verfügung gestellten Downloadprodukte für die eigenen Zwecke und auf dem eigenen System verantwortlich. Der Download der Softwareprodukte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Fujitsu haftet insbesondere nicht für Übermittlungsfehler und/oder Störungen des Datenaustausches während des Downloads (Leitungsausfall, Verbindungsunterbrechungen, Serverausfälle, Datenkorruption etc.)
Die Website von Fujitsu wird nur in und für Länder betrieben und verwaltet, in denen Fujitsu eine eigene Niederlassung hat. Fujitsu übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Software und/oder Dokumentation von einer Website von Fujitsu auch an Orten außerhalb des betreffenden Landes abgerufen oder heruntergeladen werden können bzw. dass solche Informationen, Software und/oder Dokumentation an diesen Orten heruntergeladen werden dürfen. Soweit Sie vom Ausland aus auf eine Website von Fujitsu zugreifen, sind Sie ausschließlich selbst für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften nach dem jeweiligen Landesrecht verantwortlich. Der Abruf bzw. der Download von Software und/oder Dokumentation von einer Website von Fujitsu aus Ländern, in denen dieser Abruf oder Download rechtswidrig ist, wird seitens Fujitsu ausdrücklich untersagt.
Sämtliche Rechte und Lizenzen, soweit sie Ihnen nicht ausdrücklich in diesen Lizenzbedingungen eingeräumt werden, sowie sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an der Software und bezüglich der Software (sowie auch an Teilen der Software) verbleiben in vollem Umfang bei Fujitsu und/oder bei deren Drittlizenzgebern.
Aus diesen Lizenzbedingungen werden Sie weder zur Nutzung von Marken, Logos oder Namenszeichen von Fujitsu oder deren Drittlizenzgebern berechtigt, noch dürfen Sie sonstige Kennzeichen verwenden, die ggf. in irreführender Weise den Marken, Logos oder Namenszeichen von Fujitsu ähnlich sind. Jede marken- und namensrechtlich relevante Nutzung von Marken, Logos und Namenszeichen in Bezug auf die Software oder die Firma Fujitsu bedarf der Zustimmung durch Fujitsu.
Sofern die Software durch den Lizenznehmer direkt von einem autorisierten Wiederverkäufer (im Folgenden "Wiederverkäufer" genannt) erworben wird, kann das Recht zur Installation und Nutzung der Software ggf. weiteren Softwarelizenzbedingungen unterliegen, die zwischen Ihnen als Lizenznehmer und dem jeweiligen Wiederverkäufer vereinbart werden.
In sämtlichen Fällen eines autorisierten Wiederverkaufs der Software wird die Software vom jeweiligen autorisierten Wiederverkäufer direkt an den Lizenznehmer unterlizenziert und bereitgestellt. Fujitsu ist in diesen Fällen weder bezüglich Lieferung und Installation der Software noch im Rahmen der Verschaffung der erforderlichen Softwarelizenzen oder an der konkreten Softwarelizenzvereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Wiederverkäufer als Vertragspartei beteiligt. Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Lizenzierung der Software können deshalb in der Regel nur auf der Basis der Vereinbarungen mit dem konkreten Wiederverkäufer und ausschließlich gegen diesen geltend gemacht werden. Der jeweilige Lizenzumfang für den Lizenznehmer geht jedoch in keinem Fall über den Lizenzumfang hinaus, der in der vorliegenden Lizenzvereinbarung unter den Ziffern 1, 2, 3 und 4 angegeben ist.
Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Haftungs- und/oder Gewährleistungsvorschriften, die auch im Rahmen eines End User License Agreements nicht ausgeschlossen werden können, und unter Verweis auf die Ansprüche des Lizenznehmers gegen seinen unmittelbaren Verkäufer übernimmt Fujitsu im Rahmen dieses End User License Agreements für die Software keine Mängelhaftung. Zudem schließt Fujitsu im Rahmen dieses End User License Agreements aus dem gleichen Grund jegliche Haftung/Gewährleistung für die Fälle einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie auch jegliche konkludente Gewährleistung in Bezug auf die Marktgängigkeit der Software und die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen oder arglistigen Verhaltens von Fujitsu.
Im Rahmen dieses End User License Agreements gewährt Fujitsu außerdem weder Garantien noch Zusicherungen irgendeiner Art unabhängig davon, ob diese ausdrücklich oder auch stillschweigend entstehen können.
6.1. Die Software kann Freeware oder Shareware enthalten, die Fujitsu von einem Dritten erhalten hat. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat Fujitsu keine Lizenzgebühren gezahlt. Dementsprechend werden für die Nutzung der Freeware bzw. Shareware dem Lizenznehmer auch keine Lizenzgebühren berechnet. Sie erkennen an und akzeptieren, dass Fujitsu deshalb in Bezug auf solche Freeware- oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistungsverpflichtung übernimmt und im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung der jeweiligen Freeware oder Shareware durch Sie keine Haftungspflichten irgendwelcher Art übernimmt.
6.2.
Die
Software kann auch Open-Source-Softwarekomponenten enthalten, die nach dem
"Open-Source-Modell" entwickelt wurden und die ausschließlich auf
Basis der GPL-Standard-Lizenzbedingungen (General Public License:
http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html) oder anderer
Open-Source-Standardlizenzbedingungswerke vertrieben werden, die zum Zeitpunkt
der Weitergabe der entsprechenden Open-Source-Softwarekomponente gültig sind.
Sie erkennen an und akzeptieren, dass hinsichtlich der Lizenzierung dieser
Open-Source-Softwarekomponenten ausschließlich die besagten GPL-Bedingungen
und/oder die Lizenzbedingungen gelten, die der Open-Source-Softwarekomponente
sonst beigefügt sind. Fujitsu erhält weder Lizenzgebühren noch sonstige
Entgelte für die Open-Source-Softwarekomponenten. Soweit Fujitsu oder ein
Dritter im Zusammenhang mit Open-Source-Softwarekomponenten irgendein Entgelt
erhält, wird dieses erhaltene Entgelt ausschließlich für zusätzliche
Liefergegenstände und/oder Serviceleistungen verwendet.
Wegen der speziellen Beschaffenheit der Softwareentwicklung und des Vertriebs
von Open-Source-Softwarekomponenten übernimmt Fujitsu für solche
Open-Source-Softwarekomponenten keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende
Gewährleistung und schließt jegliche Haftung für solche
Open-Source-Softwarekomponenten aus, insbesondere im Zusammenhang mit fehlenden
Spezifikationen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sonstigen
Störungen.
7.1. Weder Fujitsu noch deren Lieferanten haften für irgendwelche Folgeschäden oder indirekte Schäden – einschließlich (unter anderem) aller solcher Schäden, die auf Grund von oder im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechung oder infolge entgangener Gewinne oder Umsätze, verloren gegangener Daten oder wegen entstandener Kapitalkosten entstehen. Fujitsu und ihre Lieferanten haften auch nicht für weitere Neben- und Folgekosten aus Schäden oder für sonstige Verluste, Kosten oder Aufwendungen ähnlicher Art, die auf Grund von Besitz, Verkauf, Nutzung, Unmöglichkeit der Nutzung oder auf Grund der Nutzung der Software entstehen können, und zwar unabhängig davon, ob solche Schadensersatzansprüche auf Grund von Gewährleistungsrechten, durch Vertrag, wegen unerlaubter Handlung oder auf Grund einer sonstigen Rechtstheorie geltend gemacht werden.
7.2. Die Haftung von Fujitsu für direkte Schäden, die infolge einer Vertragsverletzung und/oder sonstiger Handlungen oder Versäumnisse von Fujitsu verursacht werden, die noch nicht ausgeschlossen wurden oder die wegen zwingend geltender Gesetzesbestimmungen nicht vollkommen ausgeschlossen werden können, werden auf einen Maximalbetrag von $ 300.000,00 begrenzt. Jegliche sonstigen Haftungspflichten für direkte Schäden sind ausgeschlossen. Schäden, die von Fujitsu verursacht wurden, jedoch auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen, soweit dies laut den jeweils geltenden Gesetzesbestimmungen zulässig ist.
7.3. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse aus diesem Vertrag gelten nicht in Bezug auf Schäden, bei denen die Haftung von Fujitsu laut den geltenden Gesetzesbestimmungen zwingend vorgeschrieben ist und auch nicht auf einen Maximalbetrag begrenzt werden kann (zum Beispiel die Haftung bei Körperschäden; Produkthaftung; Verhalten mit Vorsatz; betrügerische, unrichtige Angaben).
7.4. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Software zum allgemeinen Gebrauch konzipiert, entwickelt und hergestellt wird, unter anderem und ohne Einschränkung zum allgemeinen Gebrauch in Büros, zum persönlichen Gebrauch, Gebrauch im Haushalt und gewöhnlichen gewerblichen Gebrauch; sie wurde dagegen nicht für Zwecke konzipiert, entwickelt und hergestellt, die mit tödlichen Risiken oder Gefahren einhergehen, welche, sofern nicht eine extrem hohe Sicherheit gewährleistet ist, direkt zu Tod, Körperverletzung, schweren Sachschäden oder sonstigen Verlusten führen könnten (nachfolgend "Nutzung unter Hochsicherheitsanforderungen"); hierzu gehören ohne Einschränkung die Steuerung von Kernreaktionen in kerntechnischen Anlagen, Flugzeugsteuerung, Flugsicherung, Steuerung von Personenverkehrssystemen, medizinische Lebenserhaltungssysteme und die Steuerung von Flugkörpern in einem Waffensystem. Eine Nutzung unter Hochsicherheitsanforderungen ohne die Gewährleistung der ausreichenden Sicherheit ist nicht gestattet. Darüber hinaus haftet Fujitsu gegenüber Ihnen und/oder einem Dritten nicht für Ansprüche oder Schäden, die im Zusammenhang mit einer Nutzung der Software unter Hochsicherheitsanforderungen entstehen.
Der Export der Software und/oder der Begleitdokumente kann – auf Grund der zugehörigen Komponenten sowie wegen der Beschaffenheit oder dem Verwendungszweck dieser Komponenten – ggf. einer amtlichen oder behördlichen Genehmigung unterliegen. Sofern die Software für den Export bestimmt ist, sind Sie verpflichtet, zwecks Einhaltung der relevanten Exportkontrollvorschriften sämtliche Genehmigungen und ggf. auch Bewilligungen einzuholen.
Die Software darf nicht exportiert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sie im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder für die Raketentechnik eingesetzt wird. Außerdem dürfen Sie die Software nicht direkt oder indirekt an Unternehmen/Personen liefern, die in den jeweils geltenden US-Exportbestimmungen (insbesondere den "Table of Denial Orders" oder der "List of Denied Persons") oder EU-Exportbestimmungen (insbesondere der EU-Terroristenliste) aufgeführt oder in von den japanischen Exportbehörden oder von sonstigen zuständigen Behörden in irgendeinem Land herausgegebenen Warnungen angegeben sind.
Fujitsu ist unter keinen Umständen verpflichtet, die Software, Patches, Updates oder Upgrades zur Software zu liefern, Software zum Download bereitzustellen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, wenn die Lieferung einen Verstoß gegen die geltenden Exportkontrollvorschriften von Japan, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder gegen diesbezügliche Vorschriften anderer Länder darstellt.
Der Export oder Re-Export der Software oder einer Kopie der Software durch Sie kann eine Verletzung der geltenden Exportgesetze und -vorschriften darstellen und gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß.
9.1. Falls irgendeine Bestimmung in den vorliegenden Vertragsbedingungen oder in einem sonstigen Vertrag, der den Bedingungen des vorliegenden Vertrags unterliegt, sich als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte (insgesamt oder teilweise), so bleibt die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt, es sei denn, dass die Einhaltung der übrigen Bestimmungen für die eine oder andere Vertragspartei eine unangemessene Härte darstellen würde, und zwar auch unter Berücksichtigung einer hilfsweisen Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften laut geltendem Gesetz, um die rechtliche Lücke auszugleichen.
9.2. Falls Sie bzw. der Lizenznehmer die fälligen Lizenzgebühren nicht zahlt und/oder falls der Lizenznehmer wesentliche Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen nicht erfüllt, behält sich Fujitsu das Recht vor, die Lizenz zu kündigen. Im Falle der Kündigung der Lizenz müssen Sie unverzüglich sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software zurückgeben und die jeweilige vollständige Rückgabe [der Softwarekopien] oder die Vernichtung dieser Kopien schriftlich bestätigen.
9.3. Weder Sie noch Fujitsu sind für die Nichterfüllung der Verpflichtungen der jeweiligen Partei verantwortlich bzw. haftbar, wenn der Grund für die Nichterfüllung außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegt (Höhere Gewalt).
9.4. Sämtliche Abänderungen und/oder Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen sind nur dann gültig, wenn dies in schriftlicher Form erfolgt.
9.5. Fujitsu kann auf eigene Kosten eigenes Personal oder einen unabhängigen Dritten mit der Prüfung der Anzahl der Kopien und Installationen sowie der Prüfung der Nutzung der von Ihnen genutzten Software beauftragen. Eine solche Prüfung wird dreißig (30) Tage im Voraus angekündigt und während der üblichen Geschäftszeiten in Ihren Büros durchgeführt, ohne Ihre Geschäftstätigkeit unangemessen zu stören.
10.1. Diese Lizenzbedingungen unterliegen japanischem Recht.
10.2. Soweit Ziffer 10.1 gegen zwingendes Recht verstößt, gelten für diese Lizenzbedingungen die Gesetze des Landes, in dem Sie die Software erwerben, ausgenommen 1) in Australien gelten hinsichtlich dieser Lizenzbedingungen die Gesetze des Staats oder Hoheitsgebiets, in dem der jeweilige Geschäftsabschluss durchgeführt wird; 2) in Albanien, Armenien, Weißrussland, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der ehemaligen Jugoslawischen Republik von Mazedonien (FYROM), Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Ukraine, sowie der Bundesrepublik Jugoslawien gelten für diese Lizenzbedingungen die Gesetzesbestimmungen von Deutschland; 3) im Vereinigten Königreich [Großbritannien] unterliegen sämtliche Streitigkeiten bezüglich dieser Lizenzbedingungen englischem Recht und es sind diesbezüglich ausschließlich die englischen Gerichte zuständig; 4) in Kanada gelten für diese Lizenzbedingungen die Gesetze der Provinz Ontario; sowie 5) in den Vereinigten Staaten und in Puerto Rico sowie in der Volksrepublik China gelten für diese Lizenzbedingungen die Gesetze des US-Bundesstaates New York.